Mit Sicherheit in guten Händen

Um einen hohen Qualitätsstandard der Dienstleistung zu gewährleisten dürfen Sicherheitsunternehmen gem. §34a Gewerbeordnung (GewO) nur Personen beschäftigen, die erfolgreich die "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" bestanden haben, bzw. erfolgreich an der Unterrichtung gem. §34a GewO teilgenommen haben.

Wir bieten Ihnen eine fundierte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Den Teilnehmern wird in diesem Vorbereitungslehrgang spezifisches Fachwissen vermittelt, um die IHK-Prüfung zu bestehen. Der Kurs ist praxisorientiert und konkret auf die Anforderungen der Prüfung ausgerichtet. Nicht zuletzt befreit die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung von der Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung für Angestellte sowie von der 80-stündigen Pflichtunterrichtung für Selbstständige und Personen, die mit der Leitung des Bewachungsunternehmens betraut werden sollen.

Des Weiteren ermöglichen wir Personen, die im Bewachungs- und Sicherheitsbereich tätig werden wollen, und zur Ausübung ihres Berufs die Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Waffensachkundeprüfung benötigen, die Vorbereitung und Ablegung der Waffensachkundeprüfung.

Ergänzend bieten wir Ihnen die Ersthelferausbildung an.

TIPP: Nutzen Sie zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung bei uns die Bildungsprämie oder den Bildungsscheck-NRW.

Weitere Informationen erhalten Sie durch das anklicken des entsprechenden Menüpunktes

Dorsten: 0 23 69 / 9 84 90 09 - Marl: 0 23 65 / 9 55 48 82
Gelsenkirchen: 02 09 / 88 33 99 19 - Warburg: 0 56 41 / 7 82 29 22